Garantiebedingungen

Beachten Sie bitte die Einbauvorschriften und Garantiebedingungen.

Garantiebedingungen  

Da wir, die TTH Turbolader GmbH nur mit Herstellern zusammenarbeiten, die hochqualitative Waren liefern, können wir Ihnen eine zwei-jährige Garantie auf die Funktionsfähigkeit aller unserer Produkte zusichern.

Anspruch auf Garantie kann nur gewährleistet werden, wenn der Einbau von einer qualifizierten Fachwerkstatt mit schriftlichem Nachweis durchgeführt wurde.

 

Im Handel ist die Garantie eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht

gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden.

 

Wird eine solche Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben, so ist

 § 443 Abs. 2 BGB anwendbar. Die Garantiezusage bezieht sich häufig auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen

bestimmten Zeitraum.

 

Um die zwei-jährige Garantie zu sichern, muss der Turbolader von einer qualifizierten Fachwerkstatt eingebaut werden.

Vor dem Einbau des Turboladers, ist das gesamte Umfeld des Turboladers zu prüfen. !!

Die Öl Zulauf- und Ablaufleitung auf sind auf freien Durchgang zu überprüfen ggf.

zu reinigen bzw. zu ersetzen.

 

Zusätzlich sind zu Prüfen bzw. zu reinigen, die Zu- und Abluft,  Ansaugleitung, des Ladeluftkühlers, des Luftkompressor, des Katalysators und des Abgassammelrohrs des Motors. Achten Sie hier insbesondere auf Rückstände aus vorangegangenen Turboladerschäden.

 

Wichtig  die folgenden Punkte müssen vor- und während des Einbaus erneuert werden: 

•             Turbodichtungen

•             Ölzulaufleitung

•             Luftfilter

•             Motor-Öl

•             Ölfilter

Die Nichtbeachtung der Punkte führt zum Verlust der Gewährleistung / Garantie.

Im Falle der Gewährleistung / Garantie, muss der defekte Turbolader erst von dem Händler/Hersteller untersucht werden, bevor wir Ersatz anbieten.

 

Besondere Hinweise – TÜV Abnahme – Gutachten:

Soweit durch den Einsatz von Produkten des Verkäufers Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen herbeigeführt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Das Fahrzeug entspricht dann infolge solcher Veränderungen nicht mehr der StVZO und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen der Zulassungsstelle und seiner Kfz- Versicherung mitzuteilen und erforderlichenfalls eine technische Fahrzeugabnahme (z.B. beim TÜV) zu veranlassen. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr und ohne Betriebserlaubnis. Der Verkäufer übernimmt wegen des ausdrücklichen Hinweises auf das Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis keine Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen.